Regeln und Informationen zum Infektionsschutz, zu Hygieneregeln und Verhalten in Zeiten von Corona

Regeln und Informationen zum Infektionsschutz, zu Hygieneregeln und Verhalten in Zeiten von Corona

Neben den bekannten Kanälen und Informationen zu den Regelungen im Umgang mit Corona haben wir jetzt auch diese Rubrik eingerichtet, um dort alle Informationen und Regeln auf einem Blick zu sammeln.

Mund-Nasenschutz
Auf dem gesamten Schulgelände gilt eine Mund-Nasenschutzpflicht. Es muss ein medizinischer Schutz (z.B. Op-Maske oder FFP2-Maske – aktueller Stand seit 19.02.2021) getragen werden. Dies gilt auch im Unterricht. Ausnahmen stellen nur besondere pädagogische Situationen dar oder gesonderte Essensregeln.

Hygiene
Es gilt die strenge Einhaltung der Hygieneregeln. Dazu gehören regelmäßiges und richtiges Händewaschen, Beachtung der Husten- und Niesettikette, richtiges Naseputzen

In Klassen- und Kursräumen, in denen kein Waschbecken mit fließendem Wasser, Seife und Papierhandtüchern zur Verfügung stehen, gibt es Mittel zur Handdesinfektion. Alle sorgen für eine regelmäßige Handhygiene.

Abstand halten
Auch mit Mund- Nasenschutz gilt es, sorgfältig Abstand zu wahren und engen Körperkontakt zu vermeiden. 

Lüftung
Vor allem die Klassen- und Kursräume sind regelmäßig und gut zu lüften. Es gelten die Empfehlungen des MSB (mindestens alle 20 Minuten Stoßlüften, während der Pausen Querlüften).

Rückverfolgbarkeit
Alle Personen orientieren sich bitte an den Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten.  Klassen und Kurse erhalten einen fixen Sitzplan, die Anwesenheit wird dokumentiert. Für Gremienarbeit und Konferenzen gelten in der Regel die Vorgaben für eine einfache Rückverfolgbarkeit (Anwesenheitsliste, mit – falls notwendig – Adressen und Telefonnummern). In speziellen Fällen können die Vorgaben zur besonderen Rückverfolgbarkeit gelten (wie oben, mit Sitzplan). Für Dienstbesprechungen, Zusammenkünfte von LuL, Konferenzen und Gremienarbeit gilt, dass bei ausreichenden Abständen und ordentlicher Lüftung die Maskenpflicht entfällt. Allerdings bitten wir mit Nachdruck um Rücksicht und Sorgfalt gegenüber seiner Umwelt und besonders möglichen Personen mit erhöhtem Risiko. 

Austausch von Gegenständen
Die gemeinsame Nutzung von Gegenständen ist nur mit Erlaubnis durch die Lehrer und Beachtung besonderer Hygiene (Desinfektion) möglich. Eine gemeinsame Nutzung von Gegenständen, wie Trinkflaschen, Löffel, Becher … ist untersagt. 

 

Es gelten gesonderte Essensregeln und Pausenregelungen:

Aktuelle Regelungen: gültig seit 22.02.2021

Zur Zeit darf nur draußen gegessen werden unter strenger Einhaltung von mindestens 1, 5 Meter Abstand.

Die Stufe 10 hat weiterhin als Pausenbereich den Gartenbereich Neubau zur Verfügung. Die Stufen Q1 und Q2 zusätzlich den Hof Altbau.

Regeln bis Dezember 2020:

Das Gelände ist in verschiedene Pausen- und Wartezonen unterteilt. Die Stufen 5-7 halten sich auf dem Hof vor dem Altbau auf, die Stufen 8 und 9 auf dem Pausenhof vor dem Neubau, Stufe 10 im Gartenbereich Neubau; die Oberstufe hat ihren Bereich am Theaterhügel vor dem Hintereingang.

In Abteilung I betreten die SuS das Gebäude durch drei verschiedene Eingänge nach fester Gruppeneinteilung. In Abteilung II betreten die SuS morgens früh vor Unterrichtsbeginn das Gebäude durch die Haupteingänge. Sie benutzen ihre festen Pausenbereiche. 

Für die Abteilung III gilt: Die SuS betreten morgens vor Unterrichtsbeginn das Gebäude durch den Hintereingang Theaterhügel. Sie verbringen auch ihre Pause im hinteren Bereich vor und um den Theaterhügel. 

Essensregeln werden gesondert durch die Abteilungen geregelt. Allgemein gilt, dass Essen nur draußen mit Mindestabstand oder am festen Sitzplatz in Pausen möglich ist. 

Regenpausenregelungen werden gesondert durch die Abteilungsleitungen kommuniziert.

Alle SuS der Oberstufe werden eindringlich gebeten, auch auf den Plätzen vor dem Schulgelände – also auf dem Parkplatz, auf der Straße vor dem Kiosk – Mindestabstand und Maskenpflicht vorbildhaft ernst zu nehmen.

Alle SuS werden gebeten mit Respekt, Abstand und Sorgfalt die Situation anzugehen. 

Sollten fehlende Hygieneartikel bemerkt werden, bitten wir um Meldung beim Hausmeister, stellvertretendem Schulleiter oder Hygienebeauftragten.

Plakate mit den wichtigsten Regeln hängen aus. Auch für alle Besucher, wie Eltern, Handwerker, Partner gelten die AHA Regeln: Atemschutz durch Maskenpflicht, Hygieneregeln beachten, Abstand halten.

Verhalten bei Symptomen
Schülerinnen und Schüler, die Symptome zeigen, sollen zunächst zu Hause bleiben; bei dringendem Verdacht ist eine diagnostische Abklärung notwendig. Schülerinnen und Schüler, die während des Schulbetriebs Symptome zeigen, werden nach Hause entlassen. Zeigt jemand aus dem engeren Haushalt Symptome, gilt das gleiche Verfahren. Ist jemand aus dem engeren Haushalt oder eine Schülerin, ein Schüler an Corona erkrankt, bleibt sie oder er zu Hause. Die Schulleitung muss darüber informiert werden. Ein Ablaufplan des MSB ist veröffentlicht. Ein schulinterner Ablaufplan liegt vor und steht den Lehrerinnen und Lehrern digital zur Verfügung.

Wer sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss sich an die bestehende Quarantäneregeln halten und informiert bitte die Schulleitung.

Wir verweisen auf die Empfehlung des RKI die Corona-Warn-App zu installieren. 

Lehrerinnen und Lehrer sowie SuS und Eltern werden regelmäßig über Neuerungen informiert.